Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketverkauf zur „An Sibin Rocknacht“ am 04.–05.09.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Erwerb und die Nutzung von Tickets für die Veranstaltung „An Sibin Rocknacht“, welche vom 04.09.2026 bis 05.09.2026 stattfindet. Mit dem Kauf eines Tickets erkennt der Käufer diese AGB als verbindlich an.

2. Vertragsgegenstand

Mit dem Erwerb eines Tickets erhält der Käufer das Recht auf Zugang zur oben genannten Veranstaltung im angegebenen Zeitraum. Weitere Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

3. Ticketverkauf und Zahlungsbedingungen

(1) Der Ticketverkauf erfolgt über autorisierte Verkaufsstellen, den Online-Ticketshop des Veranstalters sowie die Abendkasse.

(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs bzw. mit Zahlung des Ticketpreises kommt der Vertrag zustande.

(3) Tickets sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird durch den Veranstalter abgesagt.

(4) Die jeweils gültigen Ticketpreise sind öffentlich ausgewiesen. Rabatte werden nur gewährt, sofern sie ausdrücklich angegeben sind.

(5) Im Online-Ticketshop wird zusätzlich zum Ticketpreis eine Servicegebühr in Höhe von 3 % des Gesamtbetrags erhoben.

(6) Es werden Barzahlung, Kartenzahlung und – im Online-Shop – elektronische Zahlungsarten akzeptiert.

(7) Bei Kartenzahlung vor Ort kann ein Serviceaufschlag in Höhe von 0,50 € pro Ticket berechnet werden.

4. Einlass- und Veranstaltungsregelungen

(1) Einlass erhält ausschließlich, wer ein gültiges, unbeschädigtes und vollständig lesbares Ticket vorweisen kann.

(2) Jugendschutz: Zutritt ab 18 Jahren bzw. ab 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person.

(3) Der Veranstalter sowie das eingesetzte Sicherheitspersonal sind berechtigt, Personen den Einlass zu verweigern, insbesondere wenn nach fachlicher Einschätzung des Sicherheitspersonals:

  • der Verdacht besteht, dass die Person unter dem Einfluss illegaler Drogen steht,
  • die Person erkennbar stark alkoholisiert ist,
  • ein Verhalten gezeigt wird, das gegen Sicherheits- oder Hausordnungsregelungen verstößt oder die Sicherheit anderer Gäste gefährdet.

Die Einschätzung des Sicherheitspersonals erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen basierend auf den erkennbaren Umständen und ist verbindlich. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesen Fällen nicht.

(4) Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

5. Haftung und Sicherheitsbestimmungen

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene, beschädigte oder entwertete Tickets.

(2) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

(3) Für Sach- und Personenschäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, pyrotechnischer Artikel oder alkoholischer Getränke ist untersagt.

6. Änderungen, Absage und Höhere Gewalt

(1) Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen, Ortsänderungen oder organisatorische Anpassungen vorzunehmen, sofern diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen.

(2) Wird die Veranstaltung abgesagt, erhält der Ticketkäufer den Ticketpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche, z. B. für Reisekosten, sind ausgeschlossen.

(3) Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken) besteht kein Anspruch auf Erstattung, sofern die Veranstaltung ganz oder teilweise durchgeführt werden kann.

7. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Ticketkaufs und zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.

(2) Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Zahlungsdienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(3) Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

8. Weitergabe und Missbrauch von Tickets

(1) Die gewerbliche Weiterveräußerung von Tickets ist untersagt.

(2) Manipulierte oder beschädigte Tickets verlieren ihre Gültigkeit und berechtigen nicht zum Einlass.

(3) Bei Missbrauch behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.

9. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht.

(3) Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.

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